Erhöhte Anforderungen an die Phosphorelimination auf Kläranlagen

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Reduzierung von Phosphoreinträgen aus kommunalen Kläranlagen gemäß der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie (WRRL)

Die Reduzierung von Phosphoreinträgen aus kommunalen Kläranlagen gemäß der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) geht in die nächste Runde. Die Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW) hat nun in der Stufe 2 der „Studie zur verbesserten Lokalisierung von Phosphor-Emissionen“ (SLoPE) anhand einer Simulation bei den betroffenen Wasserkörpern, bei denen der Belastungskoeffizient durch den Eintrag der Kläranlagen noch zu hoch ist, eine Liste betroffener Kläranlagen abgeleitet, die weiterführende Maßnahmen zur Reduzierung des Phosphoreintrages durchführen müssen. Aus den Ergebnissen der Untersuchungen wurden folgende erhöhte Anforderungen an den Ablauf von Kläranlagen im Jahresmittel abgeleitet, die entweder
a) durch eine sehr gut funktionierende Fällung und
    Feststoffabtrennung (Variante o-PO4-P / Fällungsvariaante)
     oder
b) eine zusätzliche Filtration des gereinigten Abwassers
    (Variante Pges / Filtervariante) einzuhalten sind.
Die zuständigen Wasserbehörden wurden aufgefordert alle Kläranlagenbetreiber über diese Anforderungen bis Ende 2019 zu informieren und die weitere Maßnahmenplanung und –umsetzung zu überwachen. Bis Mitte 2020 sind die betroffenen Kläranlagen nun aufgefordert, eine Erklärung zu den geplanten Maßnahmen (Fällungsvari-ante/Filtervariante) und zum zeitlichen und finanziellen Bedarf der Planungen abzugeben. Anlagen zur Verbesserung der P-Fällung müssen bis spätestens Ende des Jahres 2024 in Betrieb genommen sein. Umbaumaßnahmen zur Errichtung einer Filtrationsstufe müssen bis Ende 2024 begonnen sein (Baubeginn).

Unabhängig davon, dass die Investitionen für die erforderlich gewordenen Maßnahmen mit der Abwasserabgabe verrechnet werden können, stehen für Maßnahmen zur verbesserten P-Fällung und – abscheidung (Fällungs-variante) Fördergelder des Landes Baden-Württemberg zur Verfügung, die bis 01. April 2022 abgerufen werden können (außerhalb der Fachförderung nach FrWW).